
medizinisch indiziert, medizinisch notwendige Behandlung, engl.: medically necessary treatment; weder juristisch noch versicherungstechnisch klar definierter Begriff. So schreibt z.B. das Sozialgesetzbuch sehr allgemein: 'Nach § 27 SGB V haben Versicherte »Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, ...
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https://www.zahnwissen.de/lexikon_Ma-Mm.htm
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